Vorschriftzeichen Definition
 

Vorschriftzeichen Definition
Haltverbote und Streckenverbote im Straßenverkehr


Im Überblick die Vorschriftzeichen im Straßenverkehr für die Halteverbote und Streckenverbote der Straßenverkehrsordnung mit Bild und detaillierter Erklärung. Verbieten Halteverbote jedes Halten auf der Fahrbahn? Was genau verbieten Streckenverbote?

Laut Definition der Straßenverkehrs-Ordnung dienen Vorschriftzeichen um Gebote oder Verbote anzuzeigen, die von allen Verkehrsteilnehmern zu befolgen sind.

1. Warte- und Haltegebote
2. Vorgeschriebene Fahrtrichtungen
3. Vorgeschriebene Vorbeifahrt
4. Haltestellen
5. Sonderwege
6. Verkehrsverbote
7. Streckenverbote
8. Halteverbote

7. Streckenverbote


Streckenverbote beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken.


Zeichen 274

Verkehrszeichen Verbot zulässige Höchstgeschwindigkeit

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

verbietet, schneller als mit der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.

Das Zusatzschild
Naesse

verbietet, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.

Zeichen 274.1

Verkehrszeichen Verbot Beginn Tempo 30 Zone

Beginn der Tempo 30 Zone
Zeichen 274.2

Verkehrszeichen Verbot Ende Tempo 30 Zone

Ende der Tempo 30 Zone
 
Mit den Zeichen kann auch eine niedrigere Zonengeschwindigkeit, zum Beispiel ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, angeordnet werden. Es ist verboten, innerhalb der Zone mit einer höheren als der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren.



Zeichen 275 - Zusatzzeichen Geschwindigkeitsbeschränkung

Verkehrszeichen Verbot vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

verbietet, langsamer als mit der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren. Es verbietet Fahrzeugführern, die wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung nicht so schnell fahren können oder dürfen, diese Straße zu benutzen. Äußere Umstände wie Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse können allerdings dazu verpflichten, langsamer zu fahren.

Verkehrszeichen Überholverbot
Verkehrsschild 277.1

Überholverbot von 1-spurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kfz und Krafträder mit Beiwagen

Überholverbot von 1-spurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
Verkehrsschild 281.1

Ende des Überholverbots von 1-spurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kfz und Krafträder mit Beiwagen

Ende des Überholverbots von 1-spurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
 

Verkehrszeichen 276 StVO

Verkehrszeichen Überholverbot

Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Verkehrszeichen 277 StVO

Verkehrszeichen Überholverbot

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
 

Diese Überholverbote verbieten Fahrzeugführern, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.

Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht wie 7,5 t angegeben, so gilt das Verbot nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Verkehrsmittels die angegebene Grenze überschreitet.

Die Länge eines Verbots kann am Beginn auf einem Zusatzschild wie
Laenge
angegeben sein.

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, ab wo die Gefahr nicht mehr besteht.
Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist.

Sonst ist es gekennzeichnet durch
Zeichen 278

Verkehrszeichen Ende Höchstgeschwindigkeit
Zeichen 279

Verkehrszeichen Ende Mindestgeschwindigkeit
 


Zeichen 280

Verkehrszeichen Ende Überholverbot
Zeichen 281

Verkehrszeichen Ende Überholverbot
 


Alle Streckenverbote enden mit

Verkehrszeichen 282
Verkehrszeichen Ende Streckenverbote

Neu seit Mai 2020 - Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kfz über 3,5 t innerorts
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist gemäß der StVO-Novelle aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h, max. 11 km/h) vorgeschrieben.

8. Verkehrsschilder Halteverbote

Bei welchem Verkehrsschild darf man nicht Halten?
Bei welchem Verkehrszeichen darf man nicht Parken?
Wie liest sich ein Parkverbotsschild?
Bedeutung - Halteverbotsschilder (Verkehrszeichen 283 absolutes Halteverbot) und Parkverbotsschilder (Verkehrszeichen 286 eingeschränktes Halteverbot):

Verkehrsschild 283

Verkehrszeichen Halteverbot

Halteverbot

verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn. Das Zusatzschild



Seitenstreifen

verbietet es auch auf dem Seitenstreifen.


Verkehrszeichen 286

Verkehrszeichen eingeschränktes Halteverbot

Eingeschränktes Halteverbot


verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Das ZusatzschiId "auch auf dem Seitenstreifen" kann auch hier angebracht sein.

Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen.

Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden.

Die Ausnahmen gelten nur, wenn der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt ist.
  1. Halteverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.
  2. Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf dieser Straßenseite.
  3. Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg.

Zeichen 290 Zeichen 291 Zeichen 292
Verkehrszeichen eingeschränktes Halteverbot Verkehrszeichen Parkscheibe Verkehrszeichen Ende eingeschränktes Halteverbot
Beginn eines eingeschränktes Halteverbots für eine Zone Parkscheibe Ende eines eingeschränktes Halteverbots für eine Zone

Das Verbot gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des durch die Zeichen 290 und 292 begrenzten Bereichs, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung einer Parkscheibe oder das Parken mit Parkschein vorgeschrieben oder das Parken auf dafür gekennzeichneten Flächen beschränkt werden, soweit es nicht dem Ein- oder Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dient.


Interessante Berichte rund um Halteverbotszeichen, Parkverbotsschilder, Streckenverbotszeichen, Überholverbotszeichen, Geschwindigkeitsbegrenzung, Zusatzschild und Vorschriftszeichen:

Die StVO-Novelle ist am 28. April 2020 in Kraft getreten. Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Es werden zukünftig neue Straßenverkehrsschilder und Sinnbilder zu sehen sein, zum Beispiel das Verkehrszeichen "Grünpfeil für Radfahrer", das Verkehrsschild "Beginn und Ende einer Fahrradzone", das Straßenschild Radschnellwege sowie das Verkehrszeichen "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kfz und Krafträder mit Beiwagen".
Gemäß dem Verkehrszeichenkatalog, kurz VzKat, gültig seit 30. Mai 2017, und der geänderten StVO zum 01. April 2013 werden einige Vorschriftzeichen nur noch in begründeten Einzelfällen aufgestellt, einige neue Zeichen kommen dazu und einige entfallen. Es gilt teilweise eine voraussichtliche Übergangszeit von 20 Jahren.

Straßenverkehr mit Wildwechsel - Das Verkehrszeichen 142 Wildwechsel bedeutet, dass hier Wildtiere die Straße überqueren können. Das Verkehrszeichen zeigt sich vor allem in bewaldeten Gebieten. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten auf Straßenabschnitten und in Waldgebieten, auf denen Wildwechselschilder aufgestellt sind, bremsbereit sein und langsamer fahren.
Fahrradstraße Verkehrszeichen 244 der StVO - Ein eckiges Schild mit einem blauen Fahrradzeichen und entsprechendem Schriftzug symbolisiert die sogenannte Fahrradstraße. Hier dürfen PKWs nur langfahren, wenn ein Zusatzschild "Kfz-Verkehr frei" es erlaubt. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich dann aber den Radfahrern unterordnen.
Notrufsäule Standorte – Derzeit gibt es rund 17.000 Notrufsäulen. An der Autobahn steht alle zwei Kilometer ein Telefon. Ein kleiner Pfeil und eine Zahl auf den Leitpfosten geben Richtung und Abstand an.

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Vernetzte Fahrzeuge im Straßenverkehr - Autos empfangen Mitteilungen, die auf den Wechsel-Verkehrszeichen auf Autobahnen zu erkennen sind. Vernetzte PKWs und ihre Fahrer sollen zukünftig auch selbst Informationen liefern können.
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Sonderparkplätze für E-Autos - Wer die Ausnahmeregelung für das Parken von E-Mobile missbraucht, der muss gegebenenfalls mit teuren Abschleppkosten rechnen. Die Stromer dürfen spezielle Parkplätze mit Ladesäule für Elektroautos nur während eines Ladevorgangs benutzen.
Neue Vorschriftzeichen 2017 - Im Straßenverkehr gibt es ab sofort unter anderem diese neuen Hauptzeichen Nr. 223.1 bis 223.3 Seitenstreifen befahren, nicht mehr befahren, räumen, Zeichen Nr. 257-52 Verbot für Gespann-Fuhrwerke, Zeichen Nr. 257-53 Verbot für Viehbetrieb, Zeichen Nr. 257-54 Verbot für Omnibusse, Zeichen Nr. 257-55 Verbote für PKW, Nr. 257-56 Verbot für PKW mit Anhänger, Nr. 257-57 Verbot für LKW mit Anhänger, Zeichen-Nr. 314.1/ 314.2 Beginn bzw. Ende der Parkraumbewirtschaftungszone, Zeichen 314.50 Parkgarage, Parkhaus und 316-50 Parken und Mitfahren.
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