Vorschriftzeichen - Sonderwege, Haltestellen
Vorschriftszeichen - Haltestellen und Sonderwege
Hier finden Sie die Vorschriftszeichen für Haltestellen und Sonderwege gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf einen Blick.
Laut den Änderungen im Verkehrszeichenkatalog, der seit April 2020 gültig ist, und der geänderten StVO werden einige neue Vorschriftszeichen und Sinnbilder aufgestellt, einige Zeichen entfallen. Die Neufassung der StVO zeigt im wesentlichen Veränderungen in Fußgängerzonen sowie auf beschilderten Geh- und Radwegen, wie zum Beispiel das Verkehrszeichen 244.3 und 244.4 "Beginn und Ende einer Fahrradzone", das Straßenverkehrszeichen Nr. 350.1 und 350.2 "Beginn und Ende eines Radschnellwegs" sowie das Verkehrszeichen 277.1 und 281.1 "Überholverbot und Ende des Überholverbots von 1-spurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kfz und Krafträder mit Beiwagen. Der Verkehrszeichenkatalog, kurz VzKAT, ist für die einheitliche Gestaltung der Verkehrszeichen in Deutschland wichtig. Er ist Anlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) und wird im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vorschriftszeichen stehen im Allgemeinen an einer Stelle, wo direkt die Anordnung oder das Gebot zu befolgen ist und gelten in Fahrtrichtung. In der Regel stehen die Vorschriftzeichen auf der rechten Fahrbahn-Seite.
Wie werden die Verkehrszeichen unterteilt?
1. Warte- und Haltegebote
2. Vorgeschriebene Fahrtrichtungen
3. Vorgeschriebene Vorbeifahrt
4. Haltestellen
5. Sonderwege
6. Verkehrsverbote
7. Streckenverbote
8. Halteverbote
Verkehrszeichen Fahrrad- und Fußgängerwege
Verkehrsschild 240
gemeinsamer Fuß- und Radweg
Verkehrsschild 241
getrennter Fuß- und Radweg
Die Zeichen bedeuten:
- Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen.
- wer ein Mofa durch Treten fordbewegt, muß den Radweg benutzen.
- auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
- auf Reiterwegen dürfen Pferde geführt werden.
- wird das Zeichen 239 durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- wird bei Zeichen 237 durch Zusatzschild anderer Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden.
Verkehrszeichen 242
Beginn eines Fußgängerbereichs
Verkehrszeichen 243
Ende eines Fußgängerbereichs
Innerhalb eines Fußgängerbereichs gilt:
- Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen.
- Wir durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährten noch behindern, wenn nötig, müssen sie warten.
Zeichen 244
Zeichen 244.2
Auf Straßen gelten die Vorschriften über die Benutzung von Fahrbahnen, abweichend
davon gilt:
- Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch Zusatzschild zugelassen ist.
- Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
- Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren
Verkehrszeichen 245
Linienomnibusse
Der so gekennzeichnete Sonderfahrstreifen ist Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Dasselbe gilt auch für Taxen, wenn dies durch das Zusatzschild 1026-30 "Taxi frei" angezeigt ist, sowie für Radfahrer, wenn dies durch das Zusatzschild 1022-10 "Fahrrad frei" gekennzeichnet ist.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Sonderfahrstreifen nicht benutzen.
Interessante Berichte und aktuelle Gerichtsurteile rund um die Vorschriftszeichen und Zusatzschilder Haltestelle und Fahrrad- und Fußgängerüberweg:
Schilderkombinationen
- Vor so manchen Schilder-Wald können Autofahrerinnen und Autofahrer schon mal den Überblick verlieren, insbesondere, wenn auch noch neue Verkehrsschilder hinzukommen, deren Bedeutung sich nicht automatisch erschließt. In der Praxis begegnet dem ein oder anderen Verkehrsteilnehmer immer wieder mal ein undurchsichtiges Schilder-Dickicht, dessen Bedeutung nicht auf den ersten Blick klar wird.
Strecken- und Halteverbote
- Gerade Bushaltestellen bieten oft genug Platz, um ein Fahrzeug abzustellen. Trotzdem ist das streng verboten. Das Parkverbot bezieht sich nicht nur direkt auf den Bereich am Haltestellen-Zeichen, es gilt auch 15 Meter davor und danach sowie auf den angrenzenden Seitenstreifen oder Gehwegen. Ein kurzer Stopp ist hingegen meist erlaubt, etwa um Begleitpersonen aus- oder einsteigen zu lassen. Bei Verstößen gegen das Parkverbot an Busstationen muss man mit einem Bußgeld und Punkteeintrag rechnen.
Verkehrsschild Fahrradstraße
- Welche Regeln und Vorschriften gelten in einem durch ein weißes, viereckiges Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad in einem blauen Kreis und der darunter befindlichen Aufschrift "Fahrradstraße" (Verkehrszeichen Nr. 244) gekennzeichneten Straße? Eine Fahrradstraße ist für Radfahrende da. Soweit nicht ausnahmsweise durch Zusatzzeichen freigegeben, dürfen ausschließlich Elektrokleinstfahrzeuge und Fahrräder einfahren. Allen anderen Fahrzeugen ist die Ein- und Durchfahrt verboten.
Missachtung der Verkehrszeichen
– Die Geschwindigkeit zu reduzieren sind Autofahrerinnen und Autofahrer verpflichtet, sobald sie sich einem Zebrastreifen nähern, auch dann, wenn kein Verkehrsschild auf ihn aufmerksam macht. Das Halten und das Parken in der Nähe eines Zebrastreifens wird mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro geahndet. Bis fünf Meter vor und auf dem markierten Überweg ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen verboten, damit soll die Sicht auf querende Fußgänger freigehalten werden.
Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Neue Verkehrsregeln für Fahrradfahrer
- Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, sollten Sie bestimmte Regeln kennen. Das Fahrrad sollte verkehrstauglich ist. Ein Muss sind deshalb Reflektoren an Speichen und Pedalen oder den Fahrradreifen, zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen sowie Rücklicht und Vorderlicht. Ferner gibt es seit 28. April 2020 neue Verkehrsschilder für Radfahrer.
Neue Vorschrift für E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h (Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung)
- Ab Juni 2019 dürfen die elektrischen Tretroller auf öffentlichen Straßen fahren. Die Fahrer brauchen keine Sonderwege mehr benutzen, sondern dürfen zukünftig auf Radwege oder Fahrradstreifen fahren. Sind diese nicht vorhanden, dürfen die E-Mobile auf der Straße rollen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind die elektronisch angetriebene City-Roller verboten.
Ausnahmen zu der goldenen Regel "Rechts überholen"
- Autofahrer dürfen laut Paragraph 5 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, beim Einfädelungsstreifen bei einer Autobahn-Einfahrt (Vorschriftszeichen 330) links überholen.
Sonderparkplätze für E-Autos
- Wer die Ausnahmeregelung für das Parken von E-Mobile missbraucht, der muss gegebenenfalls mit teuren Abschleppkosten rechnen. Die Stromer dürfen spezielle Parkplätze mit Ladesäule für Elektroautos nur während eines Ladevorgangs benutzen.
MPU-Verweigerer erhält Fahrradverbot
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss klargestellt und damit eine Behörden-Entscheidung bestätigt (Az. 11 ZB 880/16), dass man bei einer Verweigerung, der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, auch als Radfahrer betroffen ist. Das Gericht stellte nämlich ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art, dazu zählte ebenfalls das Verbot zum Fahrradfahren aus.
Kabinett beschließt StVO Novelle 2016
- Zu dieser Anordnung gehört das Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und Altenheimen. Außerdem sieht die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung vor, dass Erwachsene Kinder, die auf dem Gehweg Fahrrad fahren, in Zukunft ebenfalls mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten dürfen.
Zebrastreifen
- Fahrradfahrer müssen an den mit weißen Streifen und blauen Verkehrsschild markierten Übergängen zum Überqueren absteigen und schieben.
Mehr Sicherheit für Fußgänger ab 2016
- Rund 95 Prozent aller Unfälle mit Fußgängern passieren Innerorts.
Radwegbenutzungspflicht
- Müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg (Verkehrszeichen 237 - Sonderweg für Radfahrer) fahren?
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- Gibt es auch in Deutschland bald Handy-Fußwege für Smartphone-Süchtige?
Unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen.
Trotz Vorfahrt, muss ein Autofahrer für zwei Drittel eines Unfallschadens aufkommen.
Bereits das Parken in einer Umweltzone ohne gültige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Neue Straßenverkehrsordnung - Einige Vorschriftszeichen werden zukünftig nur noch in begründeten Einzelfällen aufgestellt.
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