Zusatzzeichen laut StVO
 

Zusatzzeichen und deren Bedeutung


Hier finden Sie unsere Auflistung mit den Zusatzzeichen gemäß StVO. Allgemeine Zusatzzeichen-Übersicht mit den Zeichen Nr. 1000, 1001, 1002, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1010, 1012, 1013, 1014, 1020, 1022, 1026, 1031, 1040, 1042, 1044, 1048, 1050, 1053 und 1060.
Zusatzzeichen dienen als Ergänzung für die regulären Verkehrsschilder nach StVO
Zusatzschilder gehören zu den Verkehrsschildern und sind im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt.

Nachfolgend finden Sie die Zeichen Nr. 1000 Richtungsangabe durch Pfeile, Nr. 1001 Länge der Verbotsstrecke, Nr. 1002 Verlauf einer Vorfahrtstraße, Zeichen Nr. 1004, 1005 Entfernungsangaben, Zeichen Nr. 1006, 1007 Hinweise auf Gefahren, Zeichen 1008 Hinweise auf Vorfahrt, Zeichen Nr. 1010 weitere Hinweise mit Symbolen und Zeichen Nr. 1012 sonstige Hinweise detailliert erläutert.

1. Allgemeine Zusatzzeichen

2. Vorgeschriebene Fahrtrichtungen

2. "frei"-Zeichen

3. Beschränkende Zeichen

4. Besondere Zusatzzeichen

1. Allgemeine Zusatzzeichen

Zeichen 1000: Richtungsangaben durch Pfeile


Zeichen 1000-10
Verkehrszeichen Pfeil links

linksweisend


Zeichen 1000-11
Verkehrszeichen Pfeil links

Gefahrenstelle linksweisend
 


Zusatzschilder - "Fußgänger Gehweg auf der anderen Straßenseite benutzen"

Zeichen 1000-12

Verkehrszeichen Fußgänger links

Zeichen 1000-22

Verkehrszeichen Fußgänger rechts
 



Zeichen 1000-20
Verkehrszeichen Pfeil rechts

rechtsweisend


Zeichen 1000-21

Verkehrszeichen Pfeil rechts

Gefahrenstelle rechtsweisend


Zeichen 1000-20
Verkehrszeichen Pfeil rechts

rechtsweisend


Zeichen 1000-21

Verkehrszeichen Pfeil rechts

Gefahrenstelle rechtsweisend


Zeichen 1000-30

Verkehrszeichen Pfeil beide Richtungen

für beide Richtungen


Zeichen 1000-32

Verkehrszeichen Fahrrad beide Richtungen

Radfahrer kreuzen von rechts und links


Zusatzschild 1000-33 (gültig bis 01.04.2017)

Verkehrszeichen Fahrrad beide Richtungen

Radfahrer im Gegenverkehr
 



Zusatzzeichen 1001: Länge einer Verbotsstrecke (in m bzw. km)

Zeichen 1001-30

Verkehrszeichen Länge in Metern

Zeichen 1001-31

Verkehrszeichen Länge in Kilometern
 


Zusatzzeichen 1002: Verlauf einer Vorfahrtstraße

Zeichen 1002-10

Verkehrszeichen Verlauf der Vorfahrtstraße

Zeichen 1002-11

Verkehrszeichen Verlauf der Vorfahrtstraße

Zeichen 1002-12

Verkehrszeichen Verlauf der Vorfahrtstraße

Zeichen 1002-13

Verkehrszeichen Verlauf der Vorfahrtstraße

Zeichen 1002-14

Verkehrszeichen Verlauf der Vorfahrtstraße

Zeichen 1002-20

Verkehrszeichen Verlauf der Vorfahrtstraße

Zeichen 1002-21

Verkehrszeichen Verlauf der Vorfahrtstraße

Zeichen 1002-22

Verkehrszeichen Verlauf der Vorfahrtstraße

Zeichen 1002-23

Verkehrszeichen Verlauf der Vorfahrtstraße

Zeichen 1002-24

Verkehrszeichen Verlauf der Vorfahrtstraße
 


Zusatzschilder 1004, 1005: Entfernungsangaben (in m bzw. km)

Zeichen 1004-30

Verkehrszeichen Entfernung in Meter

Zeichen 1004-35

Verkehrszeichen Entfernung in Kilometer

Zeichen 1004-31

Verkehrszeichen Stop in Meter

Halt nach 100 m

Zeichen 1005-30

Verkehrszeichen Reißverschluß in Meter

Reißverschluß nach 200 m
 


Zusatzzeichen 1006, 1007: Hinweise auf Gefahren
Zeichen 1006-30

Verkehrszeichen Gefahr Ölspur
Zeichen 1006-31

Verkehrszeichen Gefahr Rauch
Zusatzzeichen 1006-32

Verkehrszeichen Gefahr Rollsplitt
Zeichen 1006-33

Verkehrszeichen Gefahr Baustellenausfahrt
Zeichen 1006-34

Verkehrszeichen Gefahr Straßenschäden
Zeichen 1006-35

Verkehrszeichen Gefahr verschmutzte Fahrbahn
Zeichen 1006-36

Verkehrszeichen Gefahr Unfallgefahr

Unfallgefahr
Zeichen 1006-37

Verkehrszeichen Gefahr Krötenwanderung

Krötenwanderung
Zeichen 1006-38

Verkehrszeichen Gefahr Stau

Staugefahr
Zeichen 1006-39

Verkehrszeichen Gefahr Bäume

eingeschränkte Sicht durch Bäume
Zusatzzeichen 1007-30

Verkehrszeichen Gefahr Glatteis

Gefahr unerwarteter Glatteisbildung
 


Zusatzzeichen 1008: Hinweise auf Vorfahrt usw.

Zeichen 1008-30

Verkehrszeichen Vorfahrt geändert

Zeichen 1008-31

Verkehrszeichen Verkehr geändert

Zeichen 1008-32

Verkehrszeichen Vorfahrt Industriegebiet

Zeichen 1008-33

Verkehrszeichen Vorfahrt Hafen
 


Zusatzzeichen 1010: Weitere Hinweise mit Symbolen

Zusatzzeichen Spielstraße 1010-10

Verkehrszeichen Kinder erlaubt

erlaubt Spielen auf der Straße

Zusatzzeichen Wintersport 1010-11

Verkehrszeichen Wintersport erlaubt

Wintersport erlaubt

Zeichen 1010-12

Verkehrszeichen Anhänger erlaubt

Zeichen 1010-13

Verkehrszeichen Wohnwagenerlaubt
 

Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger bzw. Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen.
 


Zeichen 1012: Sonstige Hinweise

Zusatzschilder 1012-30 - Anfang (gültig bis April 2017)

Verkehrszeichen Anfang

Zeichen 1012-31

Verkehrszeichen Ende

Zeichen 1012-32

Verkehrszeichen Radfahrer absteigen

Zeichen 1012-33

Verkehrszeichen keine Mofas

Zeichen 1012-34

Verkehrszeichen grüne Welle

Zeichen 1012-35

Verkehrszeichen bei Rot hier halten
 


Informationen rund um die Zusatzzeichen:

Im Jahr 2021 sind durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung und im Jahr 2020 durch die Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung einige neue Straßenschilder und sogenannte Sinnbilder eingeführt worden. Ferner ist am 30. Mai 2017 der neue Verkehrszeichenkatalog, kurz VzKAT, in Kraft getreten. Im Straßenverkehr gibt es nun unter anderem folgende neue Zusatzzeichen 1000-13, 1000-23 und 1000-34 für Richtungsangabe durch Pfeile Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis, Viertelkreis und Halbkreis, Zeichen 1001-32 und 1001-33 Strecken-Länge in Meter und Kilometer oder das Zeichen 1001-34 für die Länge einer Strecke in Verbindung mit dem Zeichen 521ff sowie die allgemeinen Zusatzzeichen mit Hinweis auf Gefahren Nr. 1007-36 bis 1007-39, 1007-50 bis 1007-62 und 1008-34, die allgemeinen Zusatzzeichen mit Hinweis durch Schrift oder Sinnbild Nr. 1012-30, 1012-36 bis 1012-38, 1012-50 bis 1012-53, 1013-50 bis 1013-53, 1014-50, 1010-15, 1010-50, 1010-52 bis 1010-55, 1010-64 bis 1010-67, Zusatzzeichen mit Ausnahmen Nr. 1020-13 bis 1020-14, 1022-13 bis 1022-15, 1026-31, 1026-60 bis 1026- 63, Zeichen 1031, beschränkende Zusatzzeichen Nr. 1040-34 bis 1040-36, 1042-38, 1042-50 bis 1042-53, 1044-12, 1048-20, 1050-32 bis 1050-33, 1053-37 bis 1053-39, 1053-52 bis 1053-53 und die erweiternde Zusatzzeichen mit der Zeichennummer 1060-32 und 1060-33.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung vom 01. April 2013 darf man auf Radwegen und Seitenstreifen Inline-Skaten und Rollschuhfahren (Verkehrsschild 1020-13), wenn dies ein entsprechendes Zusatzzeichen erlaubt.

Ist die Blockier-Gebühr an Elektroladesäulen vermeidbar? - Um Elektrofahrzeugen das Parken und Laden unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen, kann das blau-weiße Parkplatzschild mit entsprechenden Zusatzschildern kombiniert werden. Oftmals gibt es eine zeitliche Einschränkung, daher sollten E-Autofahrer, die ihren Pkw zum Laden abstellen, die Beschilderung des Parkplatzes eingehend prüfen.

Verkehrszeichen Zusatzzeichen Nr. 1006-32 Rollsplitt und Zusatzzeichen Nr. 1007-30 Gefahr unerwarteter Glatteis-Bildung - Das Verkehrsschild, auf dem ein Reifen mit Kette auf blauem Grund zu sehen ist, ist vor allem in Berg- und Skiregionen zu finden. In Deutschland gibt es keine generelle Schneekettenpflicht, jedoch dürfen Schneeketten hierzulande auch ohne Beschilderung angelegt werden. Sinnvollerweise werden die Ketten nur auf schnee- und eisbedeckter Straße genutzt, da sonst Fahrbahn und Kette Schaden nehmen könnten.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Fahrradzonen und Fahrradstraßen - Das Verkehrszeichen "Fahrradzone" weist im Gegensatz zur „Fahrradstraße“ eine gesamte Zone aus, in der die Regeln der Fahrradstraße gelten.
Elektrotankstellen-Schild - Das Parken an Stromtankstellen wird teurer. E-Autos dürfen nur während des Ladevorgangs an der Ladesäule stehen, danach muss die Ladesäule wieder für andere freigemacht werden. Die Parkdauer kann durch eine entsprechende Beschilderung begrenzt werden. Wer länger parkt, zahlt ein Verwarnungsgeld.
Schlaglochalarm in Deutschland - Für den verkehrssicheren Zustand von Straßen und Wegen sind die sogenannten Straßenbaulastträger zuständig. Können Schlaglochschäden nicht umgehend behoben werden, sind Straßenverkehrsschilder aufzustellen, um vor der Gefahrensituation zu warnen.
Neue Zusatzschilder StVO - Es gibt neue Verkehrsschilder in Deutschland, die Sie kennen sollten. So gibt es zum Beispiel das spezielle Sinnbild "Lastenfahrrad", das für Parkflächen und Ladezonen vorgehalten wird, sowie die Verkehrszeichen für Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge, die Zusatzzeichen Nr. 350.1 und 350.2 Radschnellweg sowie die Zusatzschilder 244.3 und 244.4 Fahrradzone.
Zusatzzeichen - Elektro-Scooter sind seit Juni 2019 auf Fahrradstraßen, Radwegen und Radfahrstreifen erlaubt. Das Ausweichen auf die Fahrbahn ist nur gestattet, falls es keine Fahrradwege gibt. Gehwege und Fußgängerzonen sind für die E-Tretroller nicht erlaubt, außer diese sind mit dem Zusatzschild "E-Scooter frei" gekennzeichnet. Die Zusatzschilder "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 1022-10) gelten nicht für die Fahrer von E-Rollern.
Zusatzzeichen Grünpfeil nur für Radfahrer gemäß StVO - Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veranlasst derzeit einen Pilotversuch, um zu untersuchen, ob es sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen auf den Fahrradverkehr zu beschränken. In den Städten Leipzig, München, Münster, Reutlingen, Stuttgart, Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf und Köln werden deshalb an ausgewählten Knotenpunkten für die Dauer des Pilotversuchs entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Neu wäre dann, dass das Verkehrszeichen (Grünpfeilschild) durch den Zusatz "nur Radverkehr" dies ausschließlich Fahrradfahrern gestattet.
Verkehrszeichen 277 Wohnmobil - Wer die geltende Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen, die Camper in der StVO und bei vielen anderen Regelungen in eine Zweiklassengesellschaft teilt, überschreitet, zahlt in vielen Ländern mit gebührenpflichtiger Straßen- oder Autobahn-Nutzung deutlich höhere Tarife. Er fällt außerdem unter das Überholverbot für Lastwagen, wenn dieses durch das Verkehrsschild 277 angezeigt wird.
Gelöschte und neue Haupt- und Zusatzzeichen 2017 - Die hauptsächlichen Änderungen im Verkehrszeichenkatalog 2017 betreffen neue Verkehrsschilder, Zeichen mit geänderter Nummer oder geändertem Inhalt und die Löschung der Zusatzschilder 1046-11, 1046-12, Zeichen 1048-10, 1048-11, 1048-12, 1048-13, 1048-16, 1048-19, Zeichen 1049-10 ...
Zusatzzeichen 1006-37 Kröten und Verkehrsschild 145-15 Amphibienwanderung (Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO) - Wenn die Temperaturen deutlich milder werden, verlassen die Kröten, Frösche und Molche ihre Winterquartiere und gehen auf Wanderschaft Richtung Laichgewässer. Dann ist Rücksicht geboten und Autofahrer sollten besonders in der Dunkelheit auf Warnschilder, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Umleitungen achten.
VW Verkehrszeichenerkennung - Das System erfasst im Rahmen der Systemgrenzen mit einer Kamera die relevanten Verkehrsschilder. Angezeigt werden laut dem Wolfsburger Autohersteller beispielsweise Überholverbote, Ortsausgangsschilder sowie die entsprechenden Aufhebungszeichen.
Zusatzzeichen Schneeflocke, Zusatzschild bei Nässe, Entfernungsangaben ohne Pfeile, Fahrrad und zwei gegenläufige Pfeile - Kennen Sie die Bedeutung der jeweiligen Zusatzschilder wie 1007-30, 1052-36, 1001-3, 1004-34, 1000-32 oder Zusatzzeichen Überholverbot, Anlieger frei und weitere? Zusatzschilder sollen ein Verkehrszeichen genauer erklären, bestimmen oder es einschränken.
Unfallgefahr durch zu dichtes Auffahren - Auf vielbefahrenen Straßen ist ein Ausfahren ohne zu blinken ein Glücksspiel.
Das Reißverschlussverfahren gilt nur beim Wegfall einer Fahrspur und nicht auch auf den Beschleunigungsstreifen von Autobahnen.
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StVO 2013 - Insbesondere der Schilderwald wird aufgeräumt.
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Elektronische Verkehrszeichen auf jeden Fall bindend.
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Widerspruch - Per Verkehrsschild verordnetes Fahrverbot zu Unrecht.
Schilderwald - neue Zusatzzeichen ab 01.09.2009.



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