Gefahrenzeichen-Übersicht
Gefahrenzeichen Übersicht
Hier finden Sie die Gefahrenzeichen Übersicht, vom Hinweisschild Bahnübergang, Gegenverkehr über Stau bis Wildwechsel mit den Zeichen 124, 125, 128, 129, 131 und nachfolgende.
Was bedeuten Gefahrenzeichen?
Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, regelt und lenkt den öffentlichen Straßenverkehr. Dabei ist das oberste Ziel die Verkehrssicherheit. In Paragraf 40 der StVO sind über 20 verschiedene Gefahrenzeichen festgelegt. Gefahrzeichen erinnern zu erhöhter Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit Gefahrsituationen. Gefahrenzeichen sind durch die umfassende Berücksichtigung möglicher Gefährdungen ein wichtiges Hilfsmittel für die sichere Fahrt.
Wie sehen Gefahrzeichen aus?
Nachfolgend finden Sie wichtige Gefahrenzeichen laut StVO auf einen Blick:
Stau Verkehrszeichen 124
Stau
Gegenverkehr Schild 125
Gegenverkehr
Zeichen 101-55 - gültig seit Mai 2017,
(davor Gefahrenschild Nr. 128)
Bewegliche Brücke
Zeichen 101-53 - gültig seit Mai 2017,
(davor Gefahrzeichen Nr. 129)
Ufer
Zeichen 131
Lichtzeichenanlage
Zeichen 133
Fußgänger
Zeichen 101-11/21 - gültig seit Mai 2017,
(davor Verkehrszeichen Nr. 134)
Fußgängerüberweg Schild
Zeichen 136
Spielende Kinder Schild
Zeichen 138
Radfahrer kreuzen
Zeichen 101-10/20 - gültig seit Mai 2017,
(davor Gefahrenzeichen Nr. 144)
Flugbetrieb
Zeichen 101-12/22 - gültig seit Mai 2017,
(davor Verkehrsschild Nr. 140)
Viehtrieb, Tiere
Wildwechsel Verkehrszeichen 142 - Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO
Achtung Wildwechsel
Kann das Wildwechsel-Schild überall stehen?
Das Verkehrsschild Wildwechsel ist ein Gefahrenzeichen (Nr. 142) in dreieckiger Form mit roter Umrandung und mit einem springendem Reh in der Mitte. Man muss, überall wo das Achtung Wildwechsel-Schild steht, damit rechnen, dass die Fahrbahn häufig von Wildtieren, beispielsweise von Rehe und Hirsche, überquert wird. Das Wildwechsel Verkehrszeichen trägt die Nummer 142 (§ 40 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung) und zeigt sich vor allem in bewaldeten Gebieten.
Gefahrzeichen 150
Bahnübergang mit Schranke
oder Halbschranke
Zeichen 151
Unbeschrankter Bahnübergang
Zeichen 153
dreistreifige Bake (links)
vor beschranktem Bahnübergang
Zeichen 156
dreistreifige Bake (rechts)
vor unbeschranktem Bahnübergang
Zeichen 159
zweistreifige Bake (links)
ca. 160m vor dem Bahnübergang
Zeichen 162
einstreifige Bake (rechts)
ca. 80m vor dem Bahnübergang
Zeichen 628 - gültig seit Mai 2017
Leitschwelle mit Leitbake
Zeichen 629 - gültig seit 2017
Leitbord mit Leitbake
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Informationen rund um die Gefahrenzeichen:
Mit der StVO-Novelle 2021 wurden einige neue Verkehrsschilder und sogenannte Sinnbilder eingeführt.
Der neue Verkehrszeichenkatalog (VzKAT) ist seit 30. Mai 2017 gültig. Bei den Richtzeichen wurden Zeichen-Nummern, wie beispielsweise beim Fußgängerüberweg alt: 134 neu 101-11/21, Schnee- und Eisglätte alt 113, neu 101-51, Steinschlag alt 115 neu 101-15/25 oder Splitt, Schotter alt 116 neu 101-52 im Wesentlichen geändert.
Gemäß der Neufassung der StVO vom April 2013 wurde jede Aufstellung eines Gefahrzeichens im Einzelfall auf die Notwendigkeit geprüft.
Es sollen nach und nach viele Verkehrsschilder, wie beispielsweise vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit Zeichen Nr. 275, Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit Zeichen 279, Bahnübergang mit Schranke oder Halbschranke Nr. 150, Dreistreifige Bake vor beschranktem Bahnübergang Nr. 153, Fußgängerüberweg Nr. 134, Flugbetrieb Nr. 144, Steinschlag von rechts Zeichen 115, Splitt, Schotter Nr. 116, Schnee Nr. 113, bewegliche Brücke Nr. 128 und Ufer Nr. 129 abgebaut werden. Die Zeichen Nr. 150 und 153 bleiben voraussichtlich noch bis 2022 gültig.
Gefahrzeichen 142-10 Wildwechsel
- Das Wildwechselschild warnt vor der Gefahr, die im nachfolgenden Streckenabschnitt von plötzlich auf die Fahrbahn laufenden Wildtieren ausgehen kann. Mit Beginn der Sommerzeit steigt die Wildunfallgefahr. Autofahrer sollten in Waldgebieten und auf Straßenabschnitten, auf denen die Verkehrsschilder mit einem springenden Rehbock aufgestellt sind, langsamer fahren und bremsbereit sein.
Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Einbahnstraße Schild 220
- Als Autofahrer darf man hier nur in einer Richtung einfahren. Das Verkehrsschild gilt allerdings nicht für alle Straßenverkehrsteilnehmer. Fahrradfahrer können von dieser Regel ausgenommen sein, wenn das Einbahnstraßenschild um ein weiteres mit Fahrradsymbol und zwei Richtungspfeilen ergänzt wird.
Notrufsäulen auf Bundesautobahnen
- Sollte das Auto streiken und es ist keine Notrufsäule in Sicht, sollte man die alle 100 Meter angebrachten Leitpfosten anschauen. Ein Dreieckspfeil und eine Zahl geben Richtung und Abstand zur nächsten Notrufsäule an. Nach Absetzen des Notrufs sollten Sie hinter der Leitplanke auf Hilfe warten.
Wildwechsel-Schild VZ 142-10
- Autofahrer sollten vorausschauend Fahren und unbedingt die Warnschilder vor Wildwechsel beachten.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen StVO
- Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt, bei Rot an der Ampel nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, wenn rechts ein grüner Pfeil angebracht ist. Mit einer derzeitig laufenden Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung soll die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung auch auf den am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.
Autonomes Fahren durch die Baustellen
- Die Verkehrszeichen enthalten verschiedene Infos beispielsweise zu begrenzende Baken und Leitkegel, welche bereits in Kürze beim autorisierten Fahren bereits während der Autofahrt herausgelesen und bearbeitet werden sollen.
Verkehrsschild Tempolimit bei Nässe
- Wann ist die Straße wirklich nass, wann liegt Nässe im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor und wann gilt dieses Zusatzzeichen? Die obersten deutschen Richter räumen jetzt mit der Unsicherheit auf und haben Feuchtigkeit gegenüber Nässe abgegrenzt.
Zebrastreifen StVO
- Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen haben an den mit breiten weißen Streifen und blauen Verkehrsschild (Nr. 350) markierten Übergängen absoluten Vorrang.
Wechselzeichenanlage
- Die Streckenverbote müssen eingehalten werden.
Ab dem Gefahrzeichen Bahnübergang
gilt das Überholverbot der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Verkehrszeichen lässt nur eine Richtgeschwindigkeit von 30 km/h zu.
Nicht mehr explizit in der StVO dargestellte, aber mögliche Gefahrzeichen.
Neue Straßenverkehrsordnung 2013
- Insbesondere der Schilderwald wird aufgeräumt.
Einfahrtsverbot in die Umweltzone.
Wechselkennzeichen
geben Spuren zur Benutzung frei - oder das Gegenteil?
Verkehrsschild übersehen?
- Was nun?
Rechtsgültigkeit alter Verkehrszeichen.
Schilderwald
- neue Verkehrsschilder Verordnung ab 01.09.2009.