Gefahrenzeichen Übersicht
Hier finden Sie die Gefahrenzeichen Übersicht, vom Hinweisschild Bahnübergang, Gegenverkehr über Stau bis Wildwechsel mit den Zeichen 124, 125, 128, 129, 131 und nachfolgende.
Der neue Verkehrszeichenkatalog (VzKAT) ist seit 30. Mai 2017 gültig. Bei den Richtzeichen zeigt die Neufassung im wesentlichen geänderte Zeichen-Nummern, wie beispielsweise beim Fußgängerüberweg alt: 134 neu 101-11/21, Schnee- und Eisglätte alt 113, neu 101-51, Steinschlag alt 115 neu 101-15/25 oder Splitt, Schotter alt 116 neu 101-52.
Gemäß der Neufassung der StVO vom April 2013 wird jede Aufstellung eines Gefahrzeichens im Einzelfall auf die Notwendigkeit geprüft.
Es sollen nach und nach viele Verkehrsschilder, wie beispielsweise vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit Zeichen Nr. 275, Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit Zeichen 279, Bahnübergang mit Schranke oder Halbschranke Nr. 150, Dreistreifige Bake vor beschranktem Bahnübergang Nr. 153, Fußgängerüberweg Nr. 134, Flugbetrieb Nr. 144, Steinschlag von rechts Zeichen 115, Splitt, Schotter Nr. 116, Schnee Nr. 113, bewegliche Brücke Nr. 128 und Ufer Nr. 129 abgebaut werden. Die Zeichen Nr. 150 und 153 bleiben voraussichtlich noch bis 2022 gültig.
Die Gefahrenzeichen laut StVO auf einen Blick:
Stau Verkehrszeichen 124
Stau
Gegenverkehr Schild 125
Gegenverkehr
Zeichen 101-55 - gültig seit Mai 2017,
(davor Gefahrenschild Nr. 128)
Bewegliche Brücke
Zeichen 101-53 - gültig seit Mai 2017,
(davor Gefahrzeichen Nr. 129)
Ufer
Zeichen 131
Lichtzeichenanlage
Zeichen 133
Fußgänger
Zeichen 101-11/21 - gültig seit Mai 2017,
(davor Verkehrszeichen Nr. 134)
Fußgängerüberweg Schild
Zeichen 136
Spielende Kinder Schild
Zeichen 138
Radfahrer kreuzen
Zeichen 101-10/20 - gültig seit Mai 2017,
(davor Gefahrenzeichen Nr. 144)
Flugbetrieb
Zeichen 101-12/22 - gültig seit Mai 2017,
(davor Verkehrsschild Nr. 140)
Viehtrieb, Tiere
Wildwechsel Verkehrszeichen 142 - Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO
Achtung Wildwechsel
Kann das Wildwechsel-Schild überall stehen?
Das Verkehrsschild Wildwechsel ist ein Gefahrenzeichen (Nr. 142) in dreieckiger Form mit roter Umrandung und mit einem springendem Reh in der Mitte. Man muss, überall wo das Achtung Wildwechsel-Schild steht, damit rechnen, dass die Fahrbahn häufig von Wildtieren, beispielsweise von Rehe und Hirsche, überquert wird. Das Wildwechsel Verkehrszeichen trägt die Nummer 142 (§ 40 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung) und zeigt sich vor allem in bewaldeten Gebieten.
Zeichen 150
Bahnübergang mit Schranke
oder Halbschranke
Zeichen 151
Unbeschrankter Bahnübergang
Zeichen 153
dreistreifige Bake (links)
vor beschranktem Bahnübergang
Zeichen 156
dreistreifige Bake (rechts)
vor unbeschranktem Bahnübergang
Zeichen 159
zweistreifige Bake (links)
ca. 160m vor dem Bahnübergang
Zeichen 162
einstreifige Bake (rechts)
ca. 80m vor dem Bahnübergang
Zeichen 628 - gültig seit Mai 2017
Leitschwelle mit Leitbake
Zeichen 629 - gültig seit 2017
Leitbord mit Leitbake
Wichtige Informationen rund um die Gefahrenzeichen:
Wildwechsel-Schild VZ 142-10
- Autofahrer sollten vorausschauend Fahren und unbedingt die Warnschilder vor Wildwechsel beachten.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen StVO
- Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt, bei Rot an der Ampel nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, wenn rechts ein grüner Pfeil angebracht ist. Mit einer derzeitig laufenden Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung soll die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung auch auf den am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.
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