Gefahrenzeichen-Übersicht
 

Gefahrenzeichen Übersicht


Hier finden Sie die Gefahrenzeichen Übersicht, vom Hinweisschild Bahnübergang, Gegenverkehr über Stau bis Wildwechsel mit den Zeichen 124, 125, 128, 129, 131 und nachfolgende.

Mit der StVO-Novelle 2021 wurden einige neue Verkehrsschilder und sogenannte Sinnbilder eingeführt.
Der neue Verkehrszeichenkatalog (VzKAT) ist seit 30. Mai 2017 gültig. Bei den Richtzeichen wurden Zeichen-Nummern, wie beispielsweise beim Fußgängerüberweg alt: 134 neu 101-11/21, Schnee- und Eisglätte alt 113, neu 101-51, Steinschlag alt 115 neu 101-15/25 oder Splitt, Schotter alt 116 neu 101-52 im Wesentlichen geändert.
Gemäß der Neufassung der StVO vom April 2013 wurde jede Aufstellung eines Gefahrzeichens im Einzelfall auf die Notwendigkeit geprüft.

Es sollen nach und nach viele Verkehrsschilder, wie beispielsweise vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit Zeichen Nr. 275, Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit Zeichen 279, Bahnübergang mit Schranke oder Halbschranke Nr. 150, Dreistreifige Bake vor beschranktem Bahnübergang Nr. 153, Fußgängerüberweg Nr. 134, Flugbetrieb Nr. 144, Steinschlag von rechts Zeichen 115, Splitt, Schotter Nr. 116, Schnee Nr. 113, bewegliche Brücke Nr. 128 und Ufer Nr. 129 abgebaut werden. Die Zeichen Nr. 150 und 153 bleiben voraussichtlich noch bis 2022 gültig.

Was bedeuten Gefahrenzeichen?
Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, regelt und lenkt den öffentlichen Straßenverkehr. Dabei ist das oberste Ziel die Verkehrssicherheit. In Paragraf 40 der StVO sind über 20 verschiedene Gefahrenzeichen festgelegt. Gefahrzeichen erinnern zu erhöhter Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit Gefahrsituationen. Gefahrenzeichen sind durch die umfassende Berücksichtigung möglicher Gefährdungen ein wichtiges Hilfsmittel für die sichere Fahrt.

Wie sehen Gefahrzeichen aus?
Nachfolgend finden Sie wichtige Gefahrenzeichen laut StVO auf einen Blick:


Stau Verkehrszeichen 124

Stau

Stau

Gegenverkehr Schild 125

Gegenverkehr

Gegenverkehr

Zeichen 101-55 - gültig seit Mai 2017,
(davor Gefahrenschild Nr. 128)


Bewegliche Brücke

Bewegliche Brücke

Zeichen 101-53 - gültig seit Mai 2017,
(davor Gefahrzeichen Nr. 129)


Ufer

Ufer
 



Zeichen 131

Lichtzeichenanlage

Lichtzeichenanlage

Zeichen 133

Fußgänger

Fußgänger

Zeichen 101-11/21 - gültig seit Mai 2017,
(davor Verkehrszeichen Nr. 134)


Fußgängerüberweg

Fußgängerüberweg Schild

Zeichen 136

Kinder

Spielende Kinder Schild
 

Zeichen 138

Radfahrer kreuzen

Radfahrer kreuzen

Zeichen 101-10/20 - gültig seit Mai 2017,
(davor Gefahrenzeichen Nr. 144)


Flugbetrieb

Flugbetrieb

Zeichen 101-12/22 - gültig seit Mai 2017,
(davor Verkehrsschild Nr. 140)


Viehtrieb, Tiere

Viehtrieb, Tiere

Wildwechsel Verkehrszeichen 142 - Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO

Wildwechsel

Achtung Wildwechsel
Kann das Wildwechsel-Schild überall stehen?








Das Verkehrsschild Wildwechsel ist ein Gefahrenzeichen (Nr. 142) in dreieckiger Form mit roter Umrandung und mit einem springendem Reh in der Mitte. Man muss, überall wo das Achtung Wildwechsel-Schild steht, damit rechnen, dass die Fahrbahn häufig von Wildtieren, beispielsweise von Rehe und Hirsche, überquert wird. Das Wildwechsel Verkehrszeichen trägt die Nummer 142 (§ 40 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung) und zeigt sich vor allem in bewaldeten Gebieten.

Zeichen 150

Lichtzeichenanlage

Bahnübergang mit Schranke
oder Halbschranke

Zeichen 151

Unbeschrankter Bahnübergang

Unbeschrankter Bahnübergang
 

Zeichen 153

beschrankter Bahnübergang

dreistreifige Bake (links)
vor beschranktem Bahnübergang

Zeichen 156

unbeschrankter Bahnübergang

dreistreifige Bake (rechts)
vor unbeschranktem Bahnübergang

Zeichen 159

Bake (links)

zweistreifige Bake (links)
ca. 160m vor dem Bahnübergang

Zeichen 162

Bake (rechts)

einstreifige Bake (rechts)
ca. 80m vor dem Bahnübergang

Zeichen 628 - gültig seit Mai 2017

Leitschwelle mit Leitbake

Leitschwelle mit Leitbake

Zeichen 629 - gültig seit 2017

Leitbord mit Leitbake

Leitbord mit Leitbake
 


Wichtige Informationen rund um die Gefahrenzeichen:
Gefahrzeichen 142-10 Wildwechsel - Das Wildwechselschild warnt vor der Gefahr, die im nachfolgenden Streckenabschnitt von plötzlich auf die Fahrbahn laufenden Wildtieren ausgehen kann. Mit Beginn der Sommerzeit steigt die Wildunfallgefahr. Autofahrer sollten in Waldgebieten und auf Straßenabschnitten, auf denen die Verkehrsschilder mit einem springenden Rehbock aufgestellt sind, langsamer fahren und bremsbereit sein.
Einbahnstraße Schild 220 - Als Autofahrer darf man hier nur in einer Richtung einfahren. Das Verkehrsschild gilt allerdings nicht für alle Straßenverkehrsteilnehmer. Fahrradfahrer können von dieser Regel ausgenommen sein, wenn das Einbahnstraßenschild um ein weiteres mit Fahrradsymbol und zwei Richtungspfeilen ergänzt wird.
Notrufsäulen auf Bundesautobahnen - Sollte das Auto streiken und es ist keine Notrufsäule in Sicht, sollte man die alle 100 Meter angebrachten Leitpfosten anschauen. Ein Dreieckspfeil und eine Zahl geben Richtung und Abstand zur nächsten Notrufsäule an. Nach Absetzen des Notrufs sollten Sie hinter der Leitplanke auf Hilfe warten.

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Wildwechsel-Schild VZ 142-10 - Autofahrer sollten vorausschauend Fahren und unbedingt die Warnschilder vor Wildwechsel beachten.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen StVO - Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt, bei Rot an der Ampel nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, wenn rechts ein grüner Pfeil angebracht ist. Mit einer derzeitig laufenden Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung soll die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung auch auf den am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.
Autonomes Fahren durch die Baustellen - Die Verkehrszeichen enthalten verschiedene Infos beispielsweise zu begrenzende Baken und Leitkegel, welche bereits in Kürze beim autorisierten Fahren bereits während der Autofahrt herausgelesen und bearbeitet werden sollen.
Verkehrsschild Tempolimit bei Nässe - Wann ist die Straße wirklich nass, wann liegt Nässe im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor und wann gilt dieses Zusatzzeichen? Die obersten deutschen Richter räumen jetzt mit der Unsicherheit auf und haben Feuchtigkeit gegenüber Nässe abgegrenzt.
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