Gefahrenzeichen
 

Gefahrenzeichen, Verkehrsschilder & Gefahrzeichen


Die Verkehrsschilder Gefahrzeichen warnen Autofahrer vor Gefahrenstellen, wie Kurve, Seitenwind, Schleudergefahr u.v.m.
Der neue Verkehrszeichenkatalog löst seit Ende Mai 2017 den bisher gültigen Katalog aus dem Jahr 1992 ab. Im Straßenverkehr finden Sie zukünftig unter anderem diese neuen Zusatzzeichen Nr. 1060-32 - Auch PKW und Omnibusse mit Anhänger im Bereich von LKW-Kontrollen, Nr. 1000-34 - Richtungsangaben durch Pfeile, Zeichen Nr. 1007-54 - Linksabbieger sowie die Gefahrenzeichen Nr. 1007-36 für Sprengarbeiten, Nr. 1007-51 für Hochwasser, Zeichen 1007-38 für Baustellenverkehr, Zeichen 1007-50 - Neuer Fahrbahnbelag, Zeichen 1007-39 - Fehlende Fahrbahnmarkierung und das Verkehrsschild Nr. 1007-58 für Polizeikontrolle.
Seit April 2013 ist die geänderte Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Neben einigen neuen Verkehrsschildern wurden auch einige gestrichen und einige dürfen nur noch bei ganz besonderen Gefahrenlagen aufgestellt werden.

Im Überblick finden Sie die Gefahrenzeichen mit Bedeutung und Symbole:

Zeichen 101

Gefahrenstelle

Gefahrstelle

Gefahrzeichen 101-15/25

Gefahrenstelle

Steinschlag

Gefahrzeichen 101-51

Gefahrenstelle

Schnee- und Eisglätte

Ein Zusatzschild kann die Gefahr näher bezeichnen

Entfernung der Gefahrstelle

Entfernung der Gefahrstelle

Länge der Gefahrstelle

Länge der Gefahrstelle

Wintersport erlaubt

Wintersport erlaubt
schlechter Fahrbahnrand

schlechter Fahrbahnrand
 



Kreuzung Vorfahrt Schild 102

Kreuzung mit Vorfahrt von rechts

Kreuzung mit Vorfahrt von rechts

Zeichen 112

Unebene Fahrbahn

Unebene Fahrbahn

Kurve Verkehrszeichen 103

Kurve (rechts)

Kurve (rechts)

Zeichen 105

Doppelkurve

Doppelkurve (zunächst rechts)

Schleudergefahr Verkehrszeichen 114

Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz

Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz

Zeichen 117

Seitenwind

Seitenwind

Zeichen 120

Verengte Fahrbahn

Verengte Fahrbahn

Zeichen 121

Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn

Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn

Baustellenschild Zeichen 123

Baustelle

Baustelle
 


Wichtige Infos rund um die Gefahrenzeichen gemäß StVO:
Links statt rechts überholen laut § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO - Autofahrer dürfen beim Einfahren auf andere Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften oder beim Abbiegen auf dem Einfädelungsstreifen bei einer Autobahn-Einfahrt (Autobahn-Verkehrsschild 330) links überholen.
Baustelle Gefahrzeichen Nr. 123 - Baustellen sind eine Herausforderung für automatisierte Fahrzeuge, doch bereits in Kürze sollen beim assistierten Autofahren direkt während der Fahrt Bilder analysiert und Infos zu Hinweisschildern, begrenzende Baken und Leitkegeln oder von LED-Verkehrsschilder herausgelesen und bearbeitet.
Inlineskaten gemäß StVO - Inline-Skater gelten als Fußgänger und müssen in der Regel in Fußgängerzonen und auf Bürgersteigen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Verursacht ein Skater durch rücksichtsloses oder zu schnelles Fahren einen Unfall, ist er für die Folgen verantwortlich.

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