Vorschriftszeichen - Haltestellen, Sonderwege
Hier finden Sie die Vorschriftszeichen, Haltestellen und Sonderwege gemäß der Straßenverkehrsordnung auf einen Blick.
1. Warte- und Haltegebote 2. Vorgeschriebene Fahrtrichtungen 3. Vorgeschriebene Vorbeifahrt 4. Haltestellen 5. Sonderwege 6. Verkehrsverbote 7. Streckenverbote 8. Halteverbote Zeichen 240 
gemeinsamer Fuß- und Radweg
Zeichen 241 
getrennter Fuß- und Radweg
Die Zeichen bedeuten:
- Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen.
- wer ein Mofa durch Treten fordbewegt, muß den Radweg benutzen.
- auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
- auf Reiterwegen dürfen Pferde geführt werden.
- wird das Zeichen 239 durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- wird bei Zeichen 237 durch Zusatzschild anderer Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden.
Zeichen 242 
Beginn eines Fußgängerbereichs
Zeichen 243 
Ende eines Fußgängerbereichs
Innerhalb eines Fußgängerbereichs gilt:
- Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen.
- Wir durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährten noch behindern, wenn nötig, müssen sie warten.
Zeichen 244 
Zeichen 244a 
Auf Fahrstraßen gelten die Vorschriften über die Benutzung von Fahrbahnen, abweichend
davon gilt:
- Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch Zusatzschild zugelassen ist.
- Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
- Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren
Zeichen 245 
Linienomnibusse
Der so gekennzeichnete Sonderfahrstreifen ist Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Dasselbe gilt auch für Taxen, wenn dies durch das Zusatzschild (Taxi frei) angezeigt ist, sowie für Radfahrer, wenn dies durch das Zusatzschild
abgezeigt ist.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Sonderfahrstreifen nicht benutzen.
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