(auch liegend) Andreaskreuz Dem Schienenverkehr Vorfahrt gewähren!
Es befindet sich vor dem Bahnübergang, und zwar in der Regel unmittelbar davor. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzeszeigt an, daß die Bahnstrecke elektrische Fahrleitung hat. Ein Zusatzschild mit schwarzem Pfeil zeigt an, daß das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeiles gilt.
b) An Kreuzungen und Einmündungen:
Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!
Das Schild steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Schild mit Zusatzschild ( wie 100m) angekündigt sein.
Wo linke Radwege auch für den Gegenrichtung freigegeben sind und Radfahrer die Fahrbahn kreuzen, kann über dem Zeichen 205 das Zusatzschild
angebracht sein. Mit diesem Zusatzschild enthält das Zeichen das Gebot: Vorfahrt gewähren und auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten!
Wo Schienenfahrzeuge einen kreisförmigen Verkehr kreuzen, an Wendeschleifen oder ähnlichen geführten Gleisanlagen von Schienenbahnen, enthält das Zeichen mit dem Sinnbild einer Straßenbahn auf einem darüber angebrachten Zusatzschild das Gebot: Der Schienenbahn Vorfahrt gewähren!
Zeichen 206
Halt! Vorfahrt gewähren!
Das unbedingte Haltegebot ist dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltelinie (Zeichen 294). Das Schild steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Das Haltegebot wird außerhalb geschlossener Ortschaften angekündigt durch das Zeichen 205 mit Zusatzschild
Innerhalb geschlossener Ortschaften kann das Haltegebot so angekündigt sein.
Der Verlauf der Vorfahrtsstraße kann durch ein Zusatzschild zu den Zeichen 205 und 206
Andere Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben
Zeichen 215
Kreisverkehr
Zeichen 220
Einbahnstrasse
Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen. Ist in einer Einbahnstraße mit geringer Verkehrsbelastung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h oder weniger begrenzt, so kann durch das Zusatzschild
Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen werden. Das Zusatzschild ist dann auch bei Zeichen 353 anzubringen. Aus der entgegengesetzten Richtung ist dan bei Zeichen 267 das Zusatzschild (Radfahrer frei) anzubringen.
Das Zeichen ordnet das Befahren eines Seiten- streifens an, dieser ist dann wie ein rechter Fahrstreifen zu befah- ren. Ein Zusatzschild, kann das Ende der Anordnung aufheben.
Das Zeichen hebt die Anordnung des Seiten- streifen befahren wieder auf.
Das Zeichen ordnet die Räumung des Seiten- streifens an. Werden die Zeichen 223.1 bis 223.3 für eine Fahrbahn mit mehr als zwei Fahr- streifen angeordnet, zeigen die Zeichen die entsprechende Anzahl der Pfeile.
Interessante Berichte und aktuelle Gerichtsurteile rund um die Vorschriftszeichen: