1. An Bahnübergängen sind die Schranken rot-weiß gestreift. 2. Absperrgeräte für Arbeits-, Schaden-, Unfall- und andere Stellen sind:
Zeichen 600
Absperrschranke
Zeichen 605
Leitbake (Warnbake)
Zeichen 610
Leitkegel
Zeichen 615
fahrbare Absperrtafel
Zeichen 616
fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
Die Absperrtafel weist auf eine Arbeitsstelle hin. Behelfsmäßig oder zusätzlich können weiß-rot-weiße Warnfahnen, aufgereithe rot-weiße Fahnen oder andere rot-weiße Warneinrichtungen verwendet werden. Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Die Absperrgerräte verbieten das Befahren der abgesperrten Straßenflächen.
3. Leiteinrichtungen
a) Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßen Leitpfosten stehen, in der Regel in Abständen von 50 m.
Zeichen 620
Leitpfosten (links)
Leitpfosten (rechts)
b) An gefählichen Stellen können schraffierte Leittafeln oder Leitmale angebracht sein, wie
Zeichen 625
Richtungstafel in Kurven
4. Zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Anhängern, die innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn halten, können amtlich geprüfte Park-Warntafeln verwendet werden.
Zeichen 630
Park-Warntafel
Wichtige Informationen rund um die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: