Verkehrszeichen, Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen

Quicklinks: Automarkt - EU-Neuwagen - Kfz-Versicherungsvergleich - Autozubehör - Gebrauchtwagen - Last-Minute-Reise - Pda-Halter
Bußgeldkatalog - Gebrauchtwagenmarkt - Autoteile - Autobörse - Schulferien - Kfz-Steuer - Autobewertung - Handy - Autokredit Verkehrszeichen





Sie sind hier:   Startseite > Infos, Tipps & Tricks > Verkehrszeichen Übersicht > Verkehrseinrichtungen Newsletter




Verkehrseinrichtungen



Verkehrseinrichtungen:

1. An Bahnübergängen sind die Schranken rot-weiß gestreift.
2. Absperrgeräte für Arbeits-, Schaden-, Unfall- und andere Stellen sind:
Zeichen 600

Absperrschranke

Absperrschranke
Zeichen 605

Leitbake

Leitbake (Warnbake)
Zeichen 610

Leitkegel

Leitkegel



Zeichen 615

Absperrtafel

fahrbare Absperrtafel

Zeichen 616

Absperrtafel

fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

Die Absperrtafel weist auf eine Arbeitsstelle hin. Behelfsmäßig oder zusätzlich können weiß-rot-weiße Warnfahnen, aufgereithe rot-weiße Fahnen oder andere rot-weiße Warneinrichtungen verwendet werden. Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Die Absperrgerräte verbieten das Befahren der abgesperrten Straßenflächen.

3. Leiteinrichtungen
    a) Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den
         Straßen Leitpfosten stehen, in der Regel in Abständen von 50 m.

Zeichen 620
Leitpfosten
Leitpfosten (links)

Leitpfosten
Leitpfosten (rechts)

    b) An gefählichen Stellen können schraffierte Leittafeln oder Leitmale
         angebracht sein, wie
Zeichen 625

Richtungstafel in Kurven

Richtungstafel in Kurven


4. Zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Anhängern, die innerhalb
    geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn halten, können amtlich
    geprüfte Park-Warntafeln verwendet werden.

Zeichen 630

Park-Warntafel

Park-Warntafel
Wichtige Informationen rund um die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:

Verwirrung Schilderwald - neue Verkehrszeichen Verordnung ab 01.09.2009

 







zurück Inhaltsverzeichnis nach oben






Weitere Links zum Thema





Forum zum Thema Autokauf und Autoverkauf
Alle Automärkte auf einen Blick
Gesetzliche Gewährleistungsfrist
Automarkt und Teilemarkt im Internet










Zu Favoriten hinzufügen | Presse | Impressum | Werben bei uns | Kontakt | AGB |