Verkehrszeichen Katalog - Richtzeichen

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Verkehrszeichen Richtzeichen


 

Verkehrszeichen Richtzeichen:

Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen erhalten.
1. Verkehrszeichen - Vorrangzeichen
Zeichen 301

Verkehrszeichen Vorfahrt

Vorfahrt
Das Verkehrszeichen gibt die Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Außerhalb geschlossener Ortschaften steht es 150 bis 250 m davor, sonst wird auf einem Zusatzschild die Entfernung, wie (80m), angegeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften seht es unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung.
Zeichen 306

Verkehrszeichen Vorfahrtstraße

Vorfahrtstraße
Es steht am Anfang der Vorfahrtsstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!), 206 (Halt Vorfahrt gewähren!) oder 307 (Ende der Vorfahrtsstraße). Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es bis dorthin das Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn.

Zusatzschilder
Zeichen 1002-10 Zeichen 1002-14 Zeichen 1002-21 Zeichen 1002-24
Vorfahrt 1002-10Vorfahrt 1002-12Vorfahrt 1002-13Vorfahrt 1002-20
Zeichen 1002-22 Zeichen 1002-23
Vorfahrt 1002-22Vorfahrt 1002-23


zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtsstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muß dies rechzeitig und deutlich ankündigen, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen, wenn nötig ist zu warten.

Zeichen 307

Ende der Vorfahrtsstraße

Ende der Vorfahrtsstraße

Zeichen 308

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Das Zeichen steht vor einer verengten Fahrbahn.



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2. Verkehrszeichen - Ortstafel
Zeichen 310

Ortstafel Vorderseite

Vorderseite
Zeichen 311

Ortstafel Rückseite

Rückseite
bestimmt
Hier beginnt
Hier endet
eine geschlossene Ortschaft.
Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.

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3. Verkehrszeichen - Parken
Zeichen 314

Verkehrszeichen Parkplatz

Parkplatz
  1. Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs. 2).
  2. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild (nur mit Parkschein) kennzeichnet den Geltungsbereich vom Parkscheinautomaten, das Zusatzschild (gebührenpflichtig) kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig (§ 45 Abs. 1b Nr. 1).
  3. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.
    Der Hinweis auf einen Parkplatz kann, soweit dies nicht durch Zeichen 432 geschieht, durch ein Zusatzschild mit schwarzem Pfeil erfolgen.
Zeichen 315

Verkehrszeichen Parkplatz

Parken auf Gehwegen
  1. Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.
  2. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
  3. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild (nur mit Parkschein) gekennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten.
  4. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden..
Zeichen 316

Verkehrszeichen Parken auf Reisen

Parken und Reisen
("Park and Ride")
Zeichen 317

Verkehrszeichen Wanderparkplatz

Wandererparkplatz

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4. Verkehrszeichen - Verkehrsberuhigter Bereich
Zeichen 325

Beginn Verkehrsberuhigter Bereich

Beginn
Zeichen 326

Ende Verkehrsberuhigter Bereich

Ende
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Austeigen, zum Be- oder Entladen.

 





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