Richtzeichen
 

Verkehrszeichen Katalog - Richtzeichen


Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen erhalten.
Richtzeichen Übersicht:
So verhält man sich bei Parkzeichen, Vorrangzeichen und in verkehrsberuhigten Bereichen und was bedeuten die einzelnen Verkehrszeichen.
Die Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung im Mai 2020 soll den Straßenverkehr klimafreundlicher und sicherer machen.
Die Änderungen im Verkehrszeichenkatalog (VzKat) im Mai 2017 und die Neufassung der StVO im April 2013 reduzieren nach und nach den Schilderwald durch geänderte und teilweise gestrichene Verkehrsschilder. Die Zeichen Nr. 353, 380, 381, 388, 389 bleiben voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2022 gültig und die Zeichen Nr. 145, 150, 153, 353, 380, 381, 1000-33, 1012-30, 1026-31, 1030-10, 1046-11, 1046-12, 1048-10 bis 1048-13, 1048-16, 1048-19 und 1049-10 verschwinden nach und nach aus dem Straßenverkehr.

1. Verkehrszeichen Vorfahrt - Vorrangzeichen

Richtzeichen 301
Verkehrszeichen Vorfahrt
Vorfahrt

Das Verkehrszeichen gibt die Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Außerhalb geschlossener Ortschaften steht es 150 bis 250 m davor, sonst wird auf einem Zusatzschild die Entfernung, wie (80m), angegeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften steht es unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung.


Richtzeichen 306
Verkehrszeichen Vorfahrtstraße
Vorfahrtstraße

Es steht am Anfang der Vorfahrtsstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!), 206 (Halt Vorfahrt gewähren!) oder 307 (Ende der Vorfahrtsstraße). Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es bis dorthin das Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn.


Zusatzschilder
Zeichen 1002-10 Zeichen 1002-14 Zeichen 1002-21
Vorfahrt 1002-10 Vorfahrt 1002-12 Vorfahrt 1002-13
Zeichen 1002-24 Zeichen 1002-22 Zeichen 1002-23
Vorfahrt 1002-20 Vorfahrt 1002-22 Vorfahrt 1002-23


Das Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtsstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muß dies rechzeitig und deutlich ankündigen, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen, wenn nötig ist zu warten.


Richtzeichen 307
Ende der Vorfahrtsstraße
Ende der Vorfahrtsstraße


Richtzeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Vorrang vor dem Gegenverkehr

Das Zeichen steht vor einer verengten Fahrbahn.

2. Verkehrszeichen - Ortstafel

Zeichen 310
Ortstafel Vorderseite
Vorderseite

Zeichen 311
Ortstafel Rückseite
Rückseite
 
bestimmt
Hier beginnt
Hier endet
 
eine geschlossene Ortschaft.
Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.

3. Verkehrszeichen - Parken

Richtzeichen 314
Verkehrszeichen Parkplatz
Parkplatz

Das Verkehrszeichen 314 erlaubt das Parken. Durch Zusatzzeichen können jedoch Einschränkungen auferlegt werden, wie beispielsweise zeitliche Begrenzung, Parken für Berechtigte oder nach Fahrzeugarten. Sind im Geltungsbereich Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit vorhanden, brauchen diese bei Be- und Entladung sowie beim Ein- und Aussteigen nicht bedient werden.
  1. Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs. 2).
  2. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild (nur mit Parkschein) kennzeichnet den Geltungsbereich vom Parkscheinautomaten, das Zusatzschild (gebührenpflichtig) kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig (§ 45 Abs. 1b Nr. 1).
  3. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.
    Der Hinweis auf einen Parkplatz kann, soweit dies nicht durch Zeichen 432 geschieht, durch ein Zusatzschild mit schwarzem Pfeil erfolgen.

Zeichen 315
Verkehrszeichen Parkplatz
Parken auf Gehwegen

Gilt im Fahrbahnbereich ein Haltverbot, zum Beispiel durch ein Verkehrsschild, hat dieses keinen Aufhebungscharakter für das Gehweg-Parken.
  1. Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.
  2. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
  3. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild (nur mit Parkschein) gekennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten.
  4. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden..



Zeichen 316
Verkehrszeichen Parken auf Reisen
Parken und Reisen
("Park and Ride")

Zeichen 317
Verkehrszeichen Wanderparkplatz
Wandererparkplatz
 


Zeichen 357-51
Durchlässige Sackgasse für Fußgänger
Durchlässige Sackgasse für Fußgänger

Zeichen 314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
 


Zeichen 314-2
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
 

Neu seit Mai 2017 - Hauptzeichen für "Parken" und Hauptzeichen für "durchlässige Sackgasse"
Richtzeichen Nr. 314-50 Richtzeichen Nr. 316-50 Richtzeichen Nr. 357-50
Parkhaus, Parkgarage Parken und Mitfahren durchlässige Sackgasse
für Parkhaus und Parkgarage. für Parken und Mitfahren. für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (als Variante des in der StVO enthaltenen Zeichen Nr. 357 "Sackgasse").

Neu seit 2020 - Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge:
Die StVO-Novelle stellt klar, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch ein Sinnbild auf der Fahrbahn hervorheben können.

Neu seit 2018 - Das Elektromobilitätsgesetz, kurz EmoG, wurde überarbeitet:
Das Elektromobilitätsgesetz ermöglicht für E-Fahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren, das Fahren auf Busspuren, reduzierte Parkgebühren und die Ausnahme von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen, die etwa zum Schutz vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. Das EmoG ist bis zum 30.06.2030 befristet.

Neu seit Mai 2017 - Parkplatzschild - Zusatzzeichen 1026-60 - Ausnahmeregelung für das Parken von E-Autos "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs":
Fahrer von Stromer dürfen nur dann auf gesondert ausgezeichneten Parkflächen mit Ladesäule parken, wenn sie ihr Elektroauto auch tatsächlich aufladen.

Neu seit November 2014 - Parkplatzschild mit Zusatzzeichen "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs":
  1. Es besteht Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor beim Parkplatzschild mit Hinweis "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs". Das Parkverbot ist zu beachten, auch wenn es ohne Rechtsgrundlage angeordnet wurde. Die Beschilderung ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung.

Neu seit 01.09.2009 - Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt:
  1. Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone nur parken mit Parkscheibe oder Parkschein, soweit das Parken und Halten nicht gesetzlich oder durch Verkehrsschilder verboten ist.
  2. Von der Verpflichtung zum Parken mit Parkscheibe oder -Schein können Bewohner mit Parkausweis durch Zusatzzeichen freigestellt sein.
  3. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkausweis, Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar angebracht ist.

4. Verkehrszeichen - Verkehrsberuhigter Bereich

Zeichen 325
Beginn Verkehrsberuhigter Bereich
Beginn

Zeichen 326
Ende Verkehrsberuhigter Bereich
Ende
 
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Austeigen, zum Be- oder Entladen.


Interessante Berichte und aktuelle Gerichtsurteile rund um die Richtzeichen:
Richtzeichen 365-51 Notrufsäule - Das Hinweisschild ist ein quadratisches Hinweisschild mit blauem Grund. Mittig ist ein schwarzer Telefonhörer, rechts daneben steht in schwarzer Schrift „SOS“. Die orangefarbenen Notrufsäulen an Autobahnen, teilweise auch auf Bundesstraßen, sind trotz weiter Verbreitung von Mobiltelefonen unabdingbar.
Lärmausstoß - Die Motorradsaison hat gerade begonnen und schon schlagen von Lärmemissionen betroffene Anwohner Alarm. Einen Teil zur Lärmreduktion können Motorradfahrer, die nicht sofort nach einem Ortsschild hochbeschleunigen, sondern abwarten bis sie bebautes Gebiet verlassen haben, beitragen.
Parken an der Stromtankstelle - Wer an Elektroladesäulen unberechtigter Weise parkt, muss zukünftig durch die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung mit einem höheren Verwarnungsgeld rechnen. Vorhandene Verkehrsschilder regeln, wer wie lange auf Ladesäulen-Parkplätze stehen darf. Unberechtigt parkende Fahrzeuge können abgeschleppt werden.
Halteverbotsschilder - Eine Ladestation für E-Fahrzeuge darf nicht als Parkplatz missbraucht werden. Parksünder müssen laut dem voraussichtlich im Sommer 2021 in Kraft tretenden neuen Bußgeldkatalog dann mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Falsch-Blinken auf der Vorfahrtsstraße - Gibt der Blinker im Straßenverkehr die Richtung vor? Wann darf man sich auf ein Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten verlassen? Wer haftet, wenn es durch falsches Blinken zu einem Verkehrsunfall kommt?
Mobilfunktechnologie im Kfz - Fahrzeuge empfangen Mitteilungen, die auf den Wechsel-Verkehrszeichen auf Autobahnen angegeben sind. In Zukunft sollen vernetzte Autos und ihre Fahrer auch selbst Informationen liefern können.
Rechts-vor-links-Paragraf 8 Abs. 1 StVO - Gemäß der StVO sind Richtzeichen besondere Hinweise zur Erleichterung des Straßenverkehrs. Aber wie sieht es im Parkhaus aus?
Wer nicht lädt, wird abgeschleppt - Die Ausnahmeregelung für das Parken von Elektroautos sollte nicht missbraucht werden, ansonsten muss unter Umständen mit teuren Abschleppkosten gerechnet werden. Die Stromer dürfen Sonderparkplätze für E-Fahrzeuge mit Ladesäule nur während eines Ladevorgangs benutzen.
Keine Regel ohne Ausnahme - Gemäß Paragraph 5 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung dürfen Autofahrer in Sonderfällen auch links statt rechts im Straßenverkehr überholen, wie beispielsweise auf dem Einfädelungsstreifen bei einer Autobahn-Einfahrt (Richtzeichen 330.1).
Neuer Verkehrszeichenkatalog seit 30. Mai 2017 - Der Verkehrszeichenkatalog, kurz VzKat, ist Anlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Zu den Änderungen gehören neue Zusatz- und Hauptzeichen, Verkehrsschilder mit geändertem Inhalt und mit geänderter Nummer sowie entfallene Zeichen.
Parkzeichen 315 - Grundsätzlich ist das Gehweg-Parken "Zeichen 315" laut der Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt, jedoch nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 Tonnen. Moderne SUVs wie beispielsweise der Range Rover Sport, der Mercedes GLS oder der Audi Q7 weisen jedoch teilweise deutlich über 3 Tonnen Leergewicht auf.
Halteverbotszeichen - Autofahrer können gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Az.: 3 C 10.15) nur dann für widerrechtliches Parken bestraft werden, wenn das Verbotszeichen einfach zu erkennen ist. Eine Suche nach eventuell aufgestellten temporären Verkehrsschilden ist nicht notwendig.
Verhalten auf der Vorfahrtstraße - Das Blinken für eine abknickende Vorfahrt, sofern man dieser folgt, ist besonders wichtig. Fährt man weiter geradeaus und verlässt die Vorfahrtstraße, sollte man dagegen nicht blinken.
Vorfahrt genommen - Der Abbiegende ist schuld, doch so einfach ist es nicht. Warum?
Parkzeit einstellen - Die Anordnung, die eine Minutenzahl (z. B. 10 Minuten) vorgibt, ist rechtswidrig.
Verbotsschilder Parken - Stellen Sie Ihr Autos über einen längeren Zeitraum auf einem Parkplatz ab, sind Sie zur regelmäßigen Kontrolle verpflichtet.
Als Sackgasse gekennzeichnet kann auch eine Einordnung einer Zuwegung als Grundstückzufahrt gelten.
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Die auf der Fahrbahn aufgebrachte Fahrtrichtungszeichen sind verbindlich.
Verkehrszeichen 301 - Verbotswidriges Parken vor der Einmündung einer kreuzenden Straße.
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Was passiert, wenn ein Parkzeichen rechtswidrig aufgestellt wurde?
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Welches Geschwindigkeitslimit gilt momentan?
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Wunsch auf Extra-Verkehrszeichen.



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