Verkehrszeichen Richtzeichen |
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Verkehrszeichen Richtzeichen: Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen erhalten. |
| 2. Verkehrszeichen - Ortstafel | Zeichen 310

Vorderseite | Zeichen 311

Rückseite | | bestimmt | Hier beginnt
| Hier endet
| | eine geschlossene Ortschaft. | | Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört. |
| 3. Verkehrszeichen - Parken | Zeichen 314

Parkplatz | - Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs. 2).
- Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild (nur mit Parkschein) kennzeichnet den Geltungsbereich vom Parkscheinautomaten, das Zusatzschild (gebührenpflichtig) kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig (§ 45 Abs. 1b Nr. 1).
- Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.
Der Hinweis auf einen Parkplatz kann, soweit dies nicht durch Zeichen 432 geschieht, durch ein Zusatzschild mit schwarzem Pfeil erfolgen.
| Zeichen 315

Parken auf Gehwegen | - Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.
- Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
- Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild (nur mit Parkschein) gekennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten.
- Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden..
| Zeichen 316

Parken und Reisen ("Park and Ride") | Zeichen 317

Wandererparkplatz |
| 4. Verkehrszeichen - Verkehrsberuhigter Bereich | Zeichen 325

Beginn | Zeichen 326

Ende | Innerhalb dieses Bereichs gilt: - Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Austeigen, zum Be- oder Entladen.
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