Verkehrszeichen
 

StVO Verkehrszeichen Katalog
Übersicht Verkehrszeichen Deutschland


Unser Verkehrszeichen Katalog hilft Ihnen die jeweiligen Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Zusatzzeichen sowie Verkehrseinrichtungen schnell und übersichtlich zu finden.
Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung ist zum 01. April 2013 in Kraft getreten. Eine ganze Reihe von Verkehrsschilder werden zukünftig am Straßenrand verschwinden. Dem neuen Verkehrszeichen Katalog wurden wenige neue Schilder zugeteilt, etliche gestrichen und einige dürfen nur noch bei besonderen Gefahrenlagen aufgestellt werden. Für die Verkehrsschilder, die zukünftig verschwinden sollen, gilt teilweise eine Übergangszeit von 20 Jahren.

Hier die Verkehrsschilder der aktuellen Straßenverkehrsordnung im Überblick:

Gefahrzeichen:


§ 40 Gefahrzeichen:
Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen 150 bis 250 m vor der Gefahrenstelle. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf ein Zusatzschild angegeben sein. Innerhalb geschlossener Ortschaften steht sie im allgemeinen kurz vor der Gefahrenstelle. Ein Zusatzschild kann die Länge der Gefahrenstrecke angeben. Steht ein Gefahrenzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzschild ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrenstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.



Vorschriftzeichen:


§ 41 Vorschriftzeichen:
Auch Verkehrszeichen oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und Verbote. Die Zeichen stehen regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, so sind sie in der Regel darüber angebracht. Die Zeichen stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind. Sonst ist soweit nötig, die Entfernung zu diesen Stellen auf einem Zusatzschild angegeben. Andere Zusatzschilder enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine von ihnen.


Richtzeichen:


§ 42 Richtzeichen:
Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten.


Verkehrseinrichtungen:


§ 43 Verkehrseinrichtungen:
Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen. Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.


Zusatzzeichen:


Zusatzzeichen:
Auch Zusatzschilder sind Verkehrszeichen. Die Zusatzschilder zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Zeichnungen oder Aufschriften. Sie sind dicht unter den Verkehrsschildern angebracht.




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